Im Sanitätshaus Rezept einlösen
So geht's Schritt für Schritt
Viele Menschen, die ein Rezept für ein medizinisches Hilfsmittel erhalten, fragen sich zunächst: „Wo soll ich das Rezept einlösen und was muss ich dabei beachten?” Die gute Nachricht: Das Einlösen von Rezepten in einem Sanitätshaus ist in der Regel schnell und unkompliziert. Wie Sie dabei vorgehen, was dafür wichtig ist und wie wir vom Sanitätshaus Burg Sie dabei unterstützen, erfahren Sie hier.
Sie benötige Hilfe und Unterstützung oder haben Fragen?
Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und beraten Sie gerne.
Inhaltsverzeichnis
- Hilfsmittelrezept vs. Medikamentenrezept: Das ist der Unterschied
- Hilfsmittelrezepte auf einen Blick
- Übersicht: Welche Hilfsmittel werden typischerweise verordnet?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: So können Sie im Sanitätshaus Rezepte einlösen
- Hilfreiche Informationen rund um Kosten und Zuzahlung bei Sanitätshaus-Rezepten
- Warum Sie Ihr Rezept beim Sanitätshaus Burg einlösen sollten
- Jetzt im Sanitätshaus Burg Rezept einlösen und passendes Hilfsmittel erhalten
- FAQ
Hilfsmittelrezept vs. Medikamentenrezept: Das ist der Unterschied
Rezept ist nicht gleich Rezept! Wenn Ihnen ein Medikament auf Rezept verordnet wurde, gehen Sie damit direkt in die Apotheke.
Bei einer Hilfsmittelverordnung führt Sie der Weg dagegen in der Regel ins Sanitätshaus, wo Sie das Rezept einlösen können. Dort erhalten Sie nicht nur das verschriebene Hilfsmittel, sondern zusätzliche eine individuelle Beratung sowie oft sogar eine dafür notwendige Vermessung oder Anpassung, weshalb die Abwicklung über das Sanitätshaus erfolgt.
Hilfsmittelrezepte auf einen Blick
- Verordnung durch den Arzt: Ein Hilfsmittel, wie etwa ein Rollstuhl, muss immer medizinisch notwendig sein. Ihr Arzt stellt hierfür eine gezielte Verordnung aus.
- Kostenübernahme: In den meisten Fällen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die medizinische Grundversorgung. Für Sie fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, sofern Sie nicht davon befreit sind.
- Genehmigung: Bei teureren oder speziellen Hilfsmitteln muss teilweise vorab eine Genehmigung der Krankenkasse eingeholt werden. Den entsprechenden Kostenvoranschlag erstellt das Sanitätshaus für Sie und reicht ihn bei der Kasse ein.
Übersicht: Welche Hilfsmittel werden typischerweise verordnet?
Hilfsmittel sind so vielfältig wie die Beschwerden, die sie lindern sollen. Sie dienen dazu, den Erfolg einer Heilbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen.
Damit Sie wissen, welche Rezepte Sie im Sanitätshaus einlösen können, haben wir die häufigsten Produktgruppen hier für Sie zusammengefasst.
- Gehhilfen: Rollatoren, Unterarmgehstützen, Gehstöcke oder Gehgestelle
- Rollstühle: Standard-Rollstühle, Leichtgewichtsrollstühle oder Elektromobile
- Kompressionsstrümpfe: Maßgefertigte Lösungen bei Lymphödemen oder Venenschwäche
- Bandagen & Orthesen: Zur Stabilisierung von Gelenken (z. B. Knie, Sprunggelenk oder Handgelenk)
- Badezimmerhilfen: Duschstühle, Haltegriffe, Badewannenlifter oder Toilettensitzerhöhungen
- Pflegehilfsmittel: Pflegebetten, Antidekubitus-Matratzen oder Lagerungskissen
- Einlagen: Orthopädische Schuheinlagen nach Maß
- Inkontinenzhilfsmittel: Bettschutzunterlagen, Inkontinenzhosen und Schutzhosen
- Alltagshilfen: Anziehhelfer, Pflegewäsche, Lagerungshilfen und vieles mehr
Schritt-für-Schritt-Anleitung: So können Sie im Sanitätshaus Rezepte einlösen
Sie haben ab Erhalt eines Hilfsmittelrezepts 28 Werktage Zeit, es einzulösen. Das Sanitätshaus Burg ist in diesem Prozess Ihr kompetenter Partner und Bindeglied zur Krankenkasse. Alles, was Sie benötigen, ist das Rezept und Ihre Telefonnummer.
Ablauf im Sanitätshaus Burg:
- Schritt 1: Reichen Sie Ihr Rezept zusammen mit Ihrer Telefonnummer im Sanitätshaus Burg ein. Bei uns haben Sie dazu verschiedene Möglichkeiten: persönlich vor Ort sowie digital per E-Mail, Fax oder WhatsApp.
- Schritt 2: Bei einem Telefonat klären wir gemeinsam alle Details zum benötigten Hilfsmittel, wie etwa Seite, Größe und Farbe. Außerdem informieren wir Sie über eventuell anfallende Kosten.
- Schritt 3: Wir reichen das Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein – Sie müssen nichts weiter tun.
- Schritt 4: Sie werden informiert, sobald das Rezept von der Krankenkasse genehmigt wurde.
- Schritt 5: Wir kümmern uns um die Bestellung und die postalische oder persönliche Auslieferung Ihres Hilfsmittels. Sofern wir das Hilfsmittel auf Lager haben, können Sie es auch direkt aus unserem Sanitätshaus mitnehmen.
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Hilfreiche Informationen rund um Kosten und Zuzahlung bei Sanitätshaus-Rezepten
Zum Thema Abrechnung herrscht oft Unsicherheit:
- Muss ich alles selbst bezahlen?
- Was übernimmt die Krankenkasse?
- Und brauche ich Genehmigungen?
Wir sorgen für volle Transparenz und klären die Kostenfrage individuell für Ihr Rezept.
Gesetzliche Zuzahlung
Wie bei Medikamenten fällt auch bei den meisten Hilfsmitteln eine gesetzliche Zuzahlung an. Das betrifft auch solche, für die Sie ein Rezept zum Einlösen im Sanitätshaus erhalten haben. Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit. Dann entfällt dieser Betrag für Sie.
Kostenübernahme
Die gute Nachricht: Viele medizinisch notwendige Hilfsmittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen ganz oder teilweise übernommen, sofern sie im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Wenn Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht, leisten Sie lediglich eine private Zuzahlung. Wir informieren sie vorab über die anfallenden Kosten.
Genehmigung
Bei vielen Hilfsmitteln muss die Krankenkasse die Versorgung vorab genehmigen. Wir vom Sanitätshaus Burg erstellen den erforderlichen Kostenvoranschlag, reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein und übernehmen die gesamte Kommunikation.
Warum Sie Ihr Rezept beim Sanitätshaus Burg einlösen sollten
Wir vom Sanitätshaus Burg sind seit 2003 Ihr erfahrener Partner rund um Rehabilitation, Pflege und Therapie. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität bestmöglich zu erhalten.
- Persönliche Nähe: Mit unserem Hauptsitz in Burg und weiteren 2 Filialen in Burg sowie in Magdeburg-Stadtfeld sowie Magdeburg-Cracau sind wir immer in Ihrer Nähe.
- Individuelle Beratung: Wir hören zu. Unsere Experten beraten Sie diskret in unseren Filialen oder – bei eingeschränkter Mobilität – direkt in Ihrer häuslichen Umgebung.
- Spezialisierte Fachkompetenz: Bei uns treffen Sie auf echte Experten – von examinierten Pflegefachkräften im Bereich Homecare bis hin zu Spezialisten für Kinder-Reha und komplexe Medizintechnik.
- Rundum-Service bei der Rezeptabwicklung: Medizinische Hilfsmittel sollen entlasten, nicht komplizierter machen. Wir erklären Ihnen verständlich, wie Sie bei uns im Sanitätshaus Ihr Rezept einlösen können, und übernehmen die komplette Kommunikation sowie Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
- Flexibilität: Lassen Sie sich in unseren Filialen beraten oder bestellen Sie regelmäßige Nachversorgungen bequem über unseren Onlineshop direkt an Ihre Wunschadresse.
- Hauseigene Werkstatt: Dank unserer eigenen Werkstatt in Burg können wir Hilfsmittel hygienisch aufbereiten, individuell anpassen oder schnell reparieren.
Jetzt im Sanitätshaus Burg Rezept einlösen und passendes Hilfsmittel erhalten
Unsere Expertinnen und Experten freuen sich darauf, Sie beim Einlösen Ihres Rezepts im Sanitätshaus Burg zu unterstützen. Wir wissen, worauf es ankommt, und kümmern uns um eine korrekte und schnelle Umsetzung.
Oder rufen Sie uns an:
Mo bis Fr von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tel.: +49 (0)3921 9767714
FAQ
Kann man im Sanitätshaus ein Rezept einlösen?
Ja, das Sanitätshaus ist dafür genau der richtige Ort. Während Apotheken für Medikamente zuständig sind, erhalten Sie im Sanitätshaus alle ärztlich verordneten Hilfsmittel. Dazu gehören beispielsweise Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Rollatoren und Einlagen. Das Sanitätshaus Burg freut sich darauf, Sie zu unterstützen!
Wie lange sind Rezepte fürs Sanitätshaus gültig?
In der Regel ist ein Rezept für Hilfsmittel 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss das Rezept im Sanitätshaus eingereicht werden, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Was bedeutet ein rotes oder grünes Rezept im Sanitätshaus?
Das klassische „rote“ (eigentlich rosa) Rezept ist das Standardformular für gesetzlich versicherte Patienten. Im Sanitätshaus wird es genutzt, um Hilfsmittel zu verordnen, die über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. Ein grünes Rezept ist ein Privatrezept. Dieses erhalten Sie als Privatversicherter oder für Hilfsmittelversorgungen, die bei gesetzlich Versicherten nicht von den Krankenkassen übernommen werden.
Kann man ohne Rezept ins Sanitätshaus?
Selbstverständlich! Viele Produkte können Sie auch ohne ärztliche Verordnung als Privatkauf im Sanitätshaus Burg oder in unserem Onlineshop erwerben. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst, können aber dennoch unsere volle fachliche Beratung und Expertise in Anspruch nehmen.
Wie kann ich mein Hilfsmittelrezept im Sanitätshaus Burg einlösen?
Sobald Sie ein Rezept von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin erhalten haben, können Sie dieses bei uns einreichen. Sie können es persönlich in einer unserer Filialen abgeben oder es uns digital per Fax, E-Mail oder WhatsApp übermitteln. Nachdem wir alle Einzelheiten in einem Telefonat geklärt haben, reichen wir das Rezept für Sie bei der Krankenkasse ein und Sie erhalten zeitnah das entsprechende Produkt.