Kinderbandagen

Kinderbandagen zählen zu den orthopädischen Hilfsmitteln und werden dementsprechend von der Krankenkasse übernommen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren muss folglich kein Eigenanteil geleistet werden. Einzige Grundvoraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung.



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