Beantragen von Pflegestufen bzw. Pflegegraden

Sanitätshaus Burg GmbH
Beantragen von Pflegestufen bzw. Pflegegraden - Ratgeber Pflegestufe / Pflegegrad beantragen

Das sollten Sie wissen


Ob altersbedingt, auf Grund einer Krankheit oder sonstigen Umständen: Wer körperlich oder geistig eingeschränkt ist und im Alltag Unterstützung benötigt, hat Anspruch auf Pflegeleistungen. Dazu ist zunächst das Beantragen von Pflegestufen nötig, die inzwischen vom Pflegegrad abgelöst wurden. Was genau es damit auf sich hat und wie Sie eine Pflegestufe für sich oder eine andere pflegebedürftige Person beantragen, erfahren Sie hier.

 


 

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Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad – früher Pflegestufe genannt – beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit: also wie stark eine Person im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Bis 2017 gab es in Deutschland drei Pflegestufen, die vor allem körperliche Einschränkungen berücksichtigten.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II wurden sie durch fünf Pflegegrade ersetzt, um die Pflegebedürftigkeit genauer und gerechter erfassen zu können. Heute zählt vor allem, wie selbstständig jemand seinen Alltag bewältigt – unabhängig davon, ob die Beeinträchtigung körperlicher, geistiger oder psychischer Natur ist.


 

Übersicht über die 5 Pflegegrade

Inzwischen gibt es fünf Pflegegrade, die die früheren Pflegestufen ersetzen. Sie zeigen, wie stark die Selbstständigkeit einer Person im Alltag eingeschränkt ist.

Alte Pflegestufe Heutiger Pflegegrad Beschreibung
Pflegestufe 0 Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 1 Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 2 Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 3 Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegestufe 3 Härtefall Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

 


 

Einstufung in den Pflegegrad

Bei einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst werden dabei Punkte in verschiedenen Lebensbereichen vergeben – etwa bei der Mobilität, der Selbstversorgung oder der geistigen Leistungsfähigkeit. Je mehr Unterstützung jemand benötigt und je höher die erreichte Punktzahl ist, desto höher fällt der Pflegegrad aus.

Es gibt fünf Pfleggrade, die unterschiedliche Grade der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit abbilden. Sie entsprechen durch neue Kriterien der Einstufung nicht direkt den alten Pflegestufen-Voraussetzungen.

Bei einer Begutachtung werden Punkte in verschiedenen Kategorien vergeben, um die Beeinträchtigung zu bemessen. Je höher der Punktestand, desto höher der Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1 (12,5 bis unter 27 Punkte): Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 2 (27 bis unter 47,5 Punkte): Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 3 (47,5 bis unter 70 Punkte): Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 4 (70 bis unter 90 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
  • Pflegegrad 5 (90 bis 100 Punkte): Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Je nach Pflegestufe, heute Pflegegrad, gelten andere Ansprüche aus der Pflegeversicherung. Zu den Leistungen zählen neben Dienstleistungen und Pflegegeld auch Ansprüche auf Sachbezüge wie Rehahilfsmittel und Alltagshilfen.


 

Die Schritte zum Beantragen von Pflegestufen im Überblick

Das Beantragen von Pflegeleistungen lässt sich grob in fünf Schritte unterteilen:

  1. Antrag: Sie stellen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der entsprechenden Pflegeversicherung. Ihre Pflegeversicherung lässt Ihnen daraufhin ein Antragsformular zukommen, das Sie ausfüllen.
  2. Gutachten: Ein Gutachter verschafft sich wie früher zum Beantragen der Pflegestufen bei einem zuvor vereinbarten Termin einen Eindruck über die Lage – entweder durch einen Hausbesuch oder telefonisch bzw. per Videocall.
  3. Ermittlung des Pflegegrades: Der Pflegegrad wird anhand fester Kriterien ermittelt, darunter Mobilität, kommunikative Fähigkeiten und Selbstversorgung. Die Entscheidung darüber trifft die Pflegekasse. Beim Beantragen der Pflegestufen verhielt es sich früher ähnlich.
  4. Bescheid: Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung der Pflegekasse. Der Antrag wird bewilligt oder abgelehnt.
  5. Widerspruch (optional): Sollte der Antrag abgelehnt werden oder sind Sie mit der Einstufung nicht zufrieden, können Sie Widerspruch einlegen.

Rechtzeitig zum Pflegegrad: Wann beantragen sinnvoll ist

Sobald Sie merken, dass der Alltag ohne Unterstützung nicht mehr funktioniert, sollten Sie für sich bzw. die zu pflegende Person schnellstmöglich einen Antrag für einen Pflegegrad stellen. Hier gilt wie früher beim Beantragen der Pflegestufen: Je schneller Sie handeln, desto besser. Denn: Wird dem Antrag zugestimmt, gelten die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung.

 

Wo Sie den Antrag für Pflegeleistungen stellen

Für die Leistungen der Pflegeversicherung ist die Pflegekasse zuständig. Diese ist Teil der gesetzlichen Krankenkasse der versicherten Person. Wer beispielsweise bei der TK versichert ist, kann direkt dort den Antrag auf Pflegeleistungen einfordern. Privatversicherte wenden sich an ihre private Pflege-Pflichtversicherung (PPV).

Achtung: Es gibt einige Online-Anbieter, die die Antragsstellung für Sie übernehmen. Wir raten Ihnen jedoch zur Vorsicht bei solchen Angeboten, da sensible Daten involviert sind und Sie womöglich nicht nachvollziehen können, was mit diesen geschieht. Eine solche Zwischenstelle ist nicht nötig, da eine formlose Benachrichtigung an die Krankenkasse ausreicht.

Wie Sie einen Pflegegrad beantragen

Für den Antrag zur Einstufung in den Pflegegrad reicht eine formlose Mitteilung an die verantwortliche Krankenkasse. Sie können den Antrag per Telefon, Fax, Brief oder online einreichen.

Wir würden Ihnen zu einem schriftlichen Antrag raten, um einen Nachweis über das Antragsdatum vorweisen zu können. Dies ist wichtig für den offiziellen Start der Leistungserbringung. Ein kurzer Text reicht aus, etwa: „Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung“.

Gut zu wissen: Der Antrag muss von der versicherten Person selbst gestellt werden. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie als Angehöriger oder gesetzlicher Betreuer eine Vollmacht nutzen, um für eine andere Person den Antrag zu stellen.

Im nächsten Schritt lässt Ihnen die Krankenkasse alle wichtigen Formulare postalisch zukommen. Diese können Sie in Ruhe ausfüllen und zurückschicken. Ab diesem Moment ist der bürokratische Teil schon gemeistert und es folgt abschließend das Gutachten.


 

So geht es nach dem Antrag weiter: Gutachten und Bescheid

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, wird Ihnen ein Gutachter zugeteilt. Für gesetzlich Versicherte ist dies der Medizinische Dienst (MD), für Privatversicherte ein Gutachter eines privaten Dienstes. Dieser vereinbart mit Ihnen einen Termin für die Pflegebegutachtung.

In diesem Termin prüft der Gutachter die Situation des Antragstellers. In der Regel findet dazu ein Hausbesuch statt. Dabei werden verschiedene Themen besprochen, die der Gutachter dokumentiert:

  • Mobilität,
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
  • Gestaltung des Alltagslebens sowie
  • soziale Kontakte.

Es ist ratsam, dass bei diesem Termin eine nahestehende Person anwesend ist, die bei Bedarf Fragen beantworten kann.

Auf Grundlage dieser Beobachtungen prüft die Pflegekasse wie früher bei den Pflegestufen die Voraussetzungen und ermittelt den Pflegegrad. Abschließend bekommen Sie einen entsprechenden Bescheid. Diesen erhalten Sie innerhalb von 25 Arbeitstagen ab dem Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben.

Wenn es schnell gehen muss: der Eilantrag

In manchen Fällen ist die gesetzliche Frist von 25 Tagen nicht zumutbar, etwa wenn die Pflegeleistungen unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt nötig sind. Sie können dann einen Eilantrag auf einen Pflegegrad stellen. In dem verkürzten Gutachten wird zunächst nur geprüft, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und ob mindestens Pflegegrad 2 erfüllt ist. Ein ausführliches Gutachten wird sobald möglich nachträglich erstellt.

 

Das Sanitätshaus Burg unterstützt Sie dabei, die passenden Lösungen zu finden. Wir beraten Sie umfassend zu Rehatechnik, Homecare-Produkten und allen Fragen rund um die Versorgung zu Hause. So erhalten Sie genau die Unterstützung, die Sie im Alltag wirklich entlastet.
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Unterstützung nach der Bewilligung: Pflegehilfsmittel und Beratung

Nach der Bewilligung eines Pflegegrades können Sie verschiedene Pflegehilfsmittel und technische Alltagshilfen über die Pflegekasse beziehen. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Gehhilfen, Rollatoren oder Produkte für die häusliche Pflege. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, den Alltag sicherer und komfortabler zu gestalten – sowohl für pflegebedürftige Personen als auch für ihre Angehörigen.


 

FAQ

Was ist eine Pflegestufe?

Eine Pflegestufe war früher eine Einteilung in drei (später auch vier) Stufen, die den Umfang der körperlichen Pflegebedürftigkeit einer Person abbildeten. Die Pflegestufen legten den Fokus vor allem auf den Zeitaufwand der pflegerischen Versorgung und berücksichtigten geistige oder psychische Einschränkungen nur unzureichend. Mit der Reform 2017 wurden die Pflegestufen durch differenziertere Pflegegrade ersetzt, die auch die Selbstständigkeit und Alltagskompetenz besser erfassen.

Wer kann einen Pflegegrad beantragen?

Grundsätzlich kann jede Person einen Pflegegrad beantragen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen im Alltag auf Unterstützung angewiesen ist. Der Antrag kann entweder von der betroffenen Person selbst oder, falls diese dazu nicht in der Lage ist, von Angehörigen, einer bevollmächtigten Person oder einem gesetzlichen Betreuer gestellt werden. Voraussetzung ist, dass eine Pflegebedürftigkeit besteht oder absehbar ist, dass diese in den kommenden Monaten eintreten wird.

Was muss ich tun, um eine Pflegestufe zu beantragen?

Der Antrag auf eine Pflegestufe, die inzwischen durch den Pflegegrad ersetzt wurde, wird direkt bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist der Krankenkasse angeschlossen, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Der Antrag kann formlos schriftlich, telefonisch oder online gestellt werden. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst bzw. Medicproof (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung. Auf Grundlage dieses Gutachtens wird der Pflegegrad festgelegt.

Welche Voraussetzungen sind für einen Pflegegrad erforderlich?

Grundsätzlich muss eine Person wegen gesundheitlicher Einschränkungen voraussichtlich für mindestens sechs Monate auf Hilfe bei alltäglichen Aufgaben angewiesen sein. Dazu zählen beispielsweise Unterstützung beim Waschen, Anziehen, Essen oder bei der Orientierung im Alltag. Zusätzlich muss die pflegebedürftige Person die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet, dass sie in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung mindestens zwei Jahre lang in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert war.

Welche Beeinträchtigungen gelten als pflegebedürftig?

Als pflegebedürftig gelten Personen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage sind, ihren Alltag selbstständig zu bewältigen. Dies kann beispielsweise durch Demenz, körperliche Behinderungen, chronische Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen bedingt sein.

Wie kann ich einen bestehenden Pflegegrad erhöhen?

Bei einer Verschlechterung des Gesundheitszustands oder einem gestiegenen Pflegeaufwand kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Dies erfolgt ebenfalls bei der Pflegekasse. Im Anschluss erfolgt eine erneute Begutachtung. Es kann hilfreich sein, vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu dokumentieren.

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