Wie beantrage ich eine Pflegestufe

Sanitätshaus Burg GmbH

Wie beantrage ich eine Pflegestufe? – Schritt für Schritt zum Pflegegrad

Wenn alltägliche Tätigkeiten zunehmend schwierig werden oder eine dauerhafte Pflegebedürftigkeit absehbar ist, sollten Sie einen Pflegegrad beantragen. Er bildet die Grundlage für wichtige Leistungen und Entlastungen im Alltag. Auch wenn der Antrag an sich einfach ist, sollten bestimmte Schritte berücksichtigt werden, um die erforderliche Unterstützung zu erhalten. Dieser Leitfaden bietet Ihnen weitreichende Informationen dazu, wie Sie Ihren Anspruch prüfen, den Antrag korrekt einreichen und worauf Sie beim Pflegegutachten besonders achten sollten.


Inhaltsverzeichnis:


 

 

Gut zu wissen:

Mit der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt.
Da die neue Bezeichnung allerdings noch nicht allen Pflegebedürftigen bekannt ist,
verwenden wir in diesem Ratgeber beide Formulierungen,
meinen aber stets die aktuellen Pflegegrade.

 

 

Wer hat Anrecht auf einen Pflegegrad?

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eng mit der Krankenkasse verknüpft. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Bei privaten Krankenversicherungen besteht die Verpflichtung, eine entsprechende Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Für Geringverdiener bietet die Familienversicherung eine Absicherung ohne zusätzliche Beiträge, sodass auch Personen mit niedrigem Einkommen qualifizierte Leistungen in Anspruch nehmen können.

Ein Pflegegrad wird Menschen gewährt, die aufgrund von dauerhaften körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen Hilfe im Alltag benötigen. Die Voraussetzung für die Anerkennung eines Pflegegrades ist, dass die Pflegebedürftigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Anspruchsberechtigt sind alle Versicherten, die eine Einschränkung ihrer Selbstständigkeit nachweisen und bei denen ein Pflegebedarf vorliegt.

Wie beantrage ich eine Pflegestufe?

Der Pflegegrad kann auf drei verschiedene Arten bei der Pflegekasse eingehen: per Telefon, schriftlich oder über das Internet. Nachfolgend haben wir Ihnen die Optionen zusammengefasst:

Pflegegrad telefonisch anfordern

Ein Anruf bei der Pflegekasse ist die schnellste Variante, um einen Pflegegrad zu beantragen. Der Antrag wird direkt erfasst und Sie erhalten weitergehende Informationen über den Begutachtungsprozess und den Ablauf.

Pflegestufe schriftlich einreichen

Die Anfrage kann auch schriftlich erfolgen. Ein formloser Antrag genügt. Das Musterformular der Verbraucherzentrale bildet dafür die beste Grundlage.

Pflegegrad online beantragen

Um eine Pflegestufe online anzufordern, empfiehlt es sich, die digitalen Dienste Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Zahlreiche Krankenkassen bieten inzwischen Online-Formulare oder spezielle Portale an, über die Sie den Antrag komfortabel von zu Hause aus einreichen können. Einige haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Der Ablauf des Pflegegutachtens

Der Medizinische Dienst führt die Begutachtung durch, um den Pflegegrad einer Person zu ermitteln. Hierbei wird der individuelle Hilfebedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen bewertet und dokumentiert. Der Gutachter besucht die pflegebedürftige Person in ihrem häuslichen Umfeld, um eine solide Einschätzung vorzunehmen. Auf der Grundlage seines Berichtes entscheidet dann die Pflegekasse über die Bewilligung und Einstufung des Pflegegrades.

Welche Themenfelder werden vom Gutachter thematisiert?

Während des Gutachtens werden sechs zentrale Aspekte des Alltags eingeschätzt und unterschiedlich gewichtet, um den jeweiligen Pflegegrad zu bestimmen.

  • Mobilität (10 %): Diese Kategorie befasst sich mit der Fähigkeit des Antragsstellers, sich selbstständig zu bewegen. Dazu gehören auch Aktivitäten wie das Aufstehen vom Bett oder das Treppensteigen.
  • kognitive und kommunikative Befähigung (15 %): Hier wird die Kompetenz zur Orientierung und Kommunikation beurteilt, ebenso das Erkennen und Reagieren auf Gefahren.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 %): Bei diesem Themenfeld konzentriert sich der Gutachter auf Verhaltensweisen, die den Pflegeaufwand erhöhen, wie z. B. nächtliche Unruhe und psychische Belastungen.
  • Selbstversorgung (40 %): Der am höchsten gewichtete Bereich befasst sich mit den Grundbedürfnissen wie Körperpflege, Ankleiden und Nahrungsaufnahme.
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (20 %): Zudem prüft der medizinische Dienst die Kompetenz, mit Medikamenten und anderen Therapieanforderungen umzugehen.
  • Alltagsgestaltung und soziale Kontakte (15 %): Diese Kategorie untersucht die Fähigkeit zur Strukturierung des Tagesablaufs sowie zur Pflege und Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.

8 Tipps für das Pflegegutachten

Eine gute Vorbereitung auf das Pflegegutachten ist wichtig, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf zu veranschaulichen.

  1. Tagesprotokoll führen: Notieren Sie über eine Woche hinweg alle Tätigkeiten, bei denen Sie Betreuung benötigen oder die für Sie herausfordernd sind.
  2. Hilfsmittelbedarf festhalten: Vermerken Sie regelmäßig genutzte Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Inkontinenzprodukte.
  3. Unterstützung durch Angehörige dokumentieren: Erfassen Sie, bei welchen Aufgaben Angehörige Ihnen zur Seite stehen, z. B. bei der Körperpflege oder dem Haushalt.
  4. Gesundheitsunterlagen sammeln: Tragen Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen zusammen, etwa Arztberichte oder Medikationspläne.
  5. emotionale und psychische Bedürfnisse: Notieren Sie psychische Belastungen wie nächtliche Unruhe oder Ängste, da auch diese den Pflegeaufwand beeinflussen.
  6. Unterstützung beim Termin: Bitten Sie eine vertraute Person, beim Gutachtertermin anwesend zu sein, um komplexe Sachverhalte aus zweiter Sicht zu schildern.
  7. Fragen und Anliegen vorbereiten: Überlegen Sie sich im Voraus Fragen, die Sie beim Termin klären möchten. So bleibt nichts Wichtiges ungesagt.
  8. Hilfsbedürftigkeit realistisch wiedergeben: Beschreiben Sie den Alltag so, wie er tatsächlich abläuft. Beschönigungen helfen Ihnen nicht.

 

Was muss ich tun, um meinen Pflegegrad hochstufen zu lassen?

Sollte sich der Pflegebedarf mit der Zeit intensivieren, können Sie eine höhere Pflegestufe beantragen. Zu diesem Zweck ist ein neuer Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig, welcher eine erneute Begutachtung initiiert. Wir empfehlen Ihnen, den veränderten Pflegebedarf umfassend zu dokumentieren, um die Beurteilung des Antrags zu erleichtern.

Welche Leistungen bekomme ich durch einen Pflegegrad?

Die Höhe und Art der Leistungen, die Sie erhalten, sind direkt an die festgestellte Pflegestufe gekoppelt. Zu den gängigsten Unterstützungsformen zählen Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie die vollstationäre Pflege.

Die Pflege durch Angehörige

Ab einem anerkannten Pflegegrad der Stufe 2 besteht die Möglichkeit, dass Verwandte die Pflege organisieren und dafür ein Pflegegeld empfangen. Das Pflegegeld variiert je nach Pflegestufe zwischen 332 und 947 € monatlich (Stand 2024) und stellt für pflegende Personen eine finanzielle Unterstützung dar. Neben dem Geldbetrag können Angehörige zudem Entlastungsangebote wie Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet die Pflegekasse auch Schulungen und Beratungen an, um die Pflege in der vertrauten Umgebung zu erleichtern.

Welche Pflegesachleistungen stehen mir zu?

Pflegesachleistungen beziehen sich auf die professionelle Hilfe durch ambulante Pflegedienste, die Pflegebedürftigen direkt in ihrem häuslichen Umfeld zugutekommen. Diese Art der Sachleistung wird ab Pflegestufe 2 gewährt und umfasst vielfältige Aspekte wie Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität und der Führung des Haushalts. Die Höhe der Pflegesachleistungen (Stand 2024) richtet sich nach dem bewilligten Pflegegrad: Ab Stufe 2 sind das monatlich bis zu 760 €, bei Pflegegrad 5 sogar bis zu 2.200 €. Die Leistungen sind flexibel nutzbar, um pflegende Angehörige zu entlasten oder ergänzende Hilfsmittel für den Alltag zu erhalten.

Vollstationäre Pflege – Zuschüsse für die Pflege im Heim

Reicht die häusliche Pflege nicht aus, können vollstationäre Pflegeleistungen in einer Pflegeeinrichtung in Anspruch genommen werden. Die Pflegekasse gewährt für diese Leistungen einen festen Zuschuss, der entsprechend dem Pflegegrad variiert. Bei Stufe 1 bekommen Sie 125 € und bei Stufe 5 bis zu 2.005 €. Zudem profitieren Pflegebedürftige seit Januar 2022 von einem gestaffelten Leistungszuschlag, der die finanziellen Eigenanteile entlastet: Im ersten Jahr liegt der Zuschlag bei 5 %, im zweiten Jahr bei 25 %, im dritten Jahr bei 45 % und ab dem 37. Monat übernimmt die Pflegekasse 70 % des zu zahlenden Eigenanteils.

Das Sanitätshaus Burg ist Ihr Partner in der Pflege

Ein bewilligter Pflegegrad bringt Ihnen wertvolle Unterstützung und Entlastung. Das Sanitätshaus Burg steht Ihnen mit einer großen Auswahl an hochwertigen Pflegehilfsmitteln zur Seite – von Alltagshilfen und Badezimmerunterstützung bis hin zu Reha-Produkten und Inkontinenzmitteln. Lassen Sie sich von uns beraten und finden Sie die besten Lösungen für Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Angehörigen. Kontaktieren Sie uns und erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Angebote!

FAQ

Wie lange dauert es, bis der Antrag auf Pflegestufe bearbeitet ist?

Die Bearbeitungszeit für einen Antrag auf Pflegegrad beträgt üblicherweise bis zu 25 Arbeitstage. In dringlichen Situationen, etwa bei akuten Krankenhausaufenthalten oder palliativer Versorgung, gelten verkürzte Fristen von fünf bis zehn Arbeitstagen. Wird die Frist von 25 Arbeitstagen überschritten, steht dem Antragsteller laut Verbraucherzentrale für jede begonnene Woche der Verzögerung eine Entschädigung von 70 Euro zu.

Wann wird das Pflegegutachten erstellt?

Das Pflegegutachten wird zeitnah nach der Antragstellung in Auftrag gegeben. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder eines beauftragten Dienstleisters führt eine persönliche Einschätzung der Pflegebedürftigkeit durch, oft im Rahmen eines Hausbesuchs.

Was kann ich machen, wenn der Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird?

Sollte der Antrag nicht genehmigt werden, können Sie Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Reichen Sie diesen schriftlich und innerhalb eines Monats ein. Fällt auch das Zweitgutachten negativ aus, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen.

Gibt es die Option eines Eilantrags?

Ja, in dringenden Fällen – z. B. bei plötzlicher schwerer Erkrankung oder nach einem Unfall – kann ein Pflegegrad als Eilantrag gestellt werden. Hierzu sollten Sie sofort Kontakt mit der Pflegekasse aufnehmen und die Dringlichkeit erläutern.