Pflegehilfsmittel beantragen

Sanitätshaus Burg GmbH
2024-08-21 17:24:00

Anders als in der stationären Pflege stehen Privatpersonen Pflegehilfsmittel für den täglichen Gebrauch nicht uneingeschränkt zur Verfügung. Dabei sind sie unerlässlich, um sowohl die Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden zu schützen sowie eine angemessene Versorgung sicherzustellen.

Insbesondere im Bereich Homecare ist es daher unerlässlich, sich regelmäßig und ausreichend mit den essenziellen Utensilien auszustatten. Lassen Sie sich hierbei von der Pflegekasse unterstützen und beantragen Sie Ihre Pflegehilfsmittel bei uns im Sanitätshaus. Wie das funktioniert und welche Voraussetzungen es gibt, klären wir in diesem Beitrag.

Was genau sind Pflegehilfsmittel?

Als Pflegehilfsmittel gelten Utensilien, die bei der stationären oder häuslichen Pflege kontinuierlich verbraucht werden. Anders als zum Beispiel Rehahilfsmittel sind sie in der Regel für den einmaligen Gebrauch bestimmt, die Pflegenden sind also dazu verpflichtet, diese anschließend zu entsorgen. Das dient vor allem der Aufrechterhaltung einer guten Körperhygiene und schützt Pflegebedürftige und Pflegende gleichermaßen vor der Übertragung von Krankheiten. Dennoch bringen Pflegehilfsmittel gerade im Bereich der Homecare die Herausforderung mit sich, dass Sie sie ständig ersetzen müssen.

Welche Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Ähnlich wie bei Hilfsmitteln auf Rezept gilt für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse, dass Pflegehilfsmittel nur übernommen werden, wenn sie Beschwerden vorbeugen oder lindern können. Weitere wichtige Aspekte sind die Erleichterung und Verbesserung der Pflege. Der Fokus liegt daher auf der Gesundheit, Sicherheit und dem Wohlbefinden der Betroffenen sowie dem Schutz und der Entlastung der Pflegenden im Alltag.

Da aufgrund der einmaligen Verwendung zudem ein hoher Verbrauch vorliegt, übernimmt die Pflegekasse im Rahmen einer regelmäßigen Bereitstellung folgende Pflegehilfsmittel:

Liste der Pflegehilfsmittel

  • Einmalhandschuhe
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Mundschutz
  • Fingerlinge
  • Schutzschürzen
  • Einmallätzchen

Pflegehilfsmittel können Sie regelmäßig beziehen

Für die Aufrechterhaltung von Komfort und Hygiene nehmen Sie Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Fingerlinge und Mundschutze häufig mehrmals täglich zur Hand. Das führt dazu, dass die einzelnen Packungen schnell aufgebraucht sind und Sie neue benötigen. Um dem zu begegnen, hat sich ein monatlicher Bezug der essenziellen Utensilien etabliert.

Je nach Möglichkeit bekommen Sie also Ihr Pflegehilfsmittelpaket in festen Abständen nach Hause geliefert. Viele Sanitätshäuser und Apotheken bieten aber auch an, dass Sie es vor Ort abholen können. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn Sie tagsüber häufig unterwegs sind.

Pflegehilfsmittelpakete können Sie individuell zusammenstellen

Die oben aufgeführte Liste der Pflegehilfsmittel bildet das gesamte Angebot an Utensilien für den täglichen Gebrauch ab. Je nach vorhandener Einschränkung und Pflegesituation kann sich der Bedarf an den einzelnen Produkten jedoch stark unterscheiden. Daher gilt für die Bezugsberechtigten nur ein Maximalwert von aktuell 40 € pro Monat.

Innerhalb dieses Rahmens können Sie sich Ihre Pflegebox individuell zusammenzustellen. Haben Sie also beispielsweise einen hohen Verbrauch an Einmalhandschuhen, benötigen allerdings keine Einmallätzchen, wählen Sie eine größere Menge an ersteren und lassen letztere weg.

Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Einen Anspruch auf den monatlichen Erhalt von Pflegehilfsmitteln haben alle Personen, die

  • einen Pflegegrad zugeschrieben bekommen haben und
  • ambulant gepflegt werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von einem Angehörigen oder von einem mobilen Pflegedienst betreut werden. Genauso bezugsberechtigt sind Betroffene, die im betreuten Wohnen oder einer ambulanten Pflegewohngemeinschaft leben.

Wie Sie Pflegehilfsmittel beantragen

Der Antrag für den kostenfreien Bezug von Pflegehilfsmitteln beweist sich in der Praxis grundsätzlich als unkompliziert. Insbesondere dann, wenn Sie sich dazu an uns im Sanitätshaus wenden, sind für Sie nur wenige Schritte nötig – und schon erhalten Sie Ihre individuelle Pflegebox kostenfrei nach Hause geliefert.

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Der Ablauf eines Antrages für Pflegehilfsmittel

Am einfachsten ist es, den Antrag für das kostenfreie Pflegehilfsmittelpaket direkt vor Ort bei uns im Sanitätshaus zu stellen. Die Fachkräfte unterstützen Sie nicht nur bei den Formalitäten, sondern auch bei der Auswahl der passenden Utensilien. Zudem profitieren Sie bei Bedarf von einer umfänglichen Beratung – oft über das Thema Pflegehilfsmittel hinaus.

  1. Antrag auf Kostenübernahme ausfüllen
    Zum Antrag gehört das Ausfüllen von Vordrucken, für die beispielsweise Angaben zur versicherten und pflegenden Person sowie bestimmte Nachweise erforderlich sind. Er kann sowohl in Papierform als auch digital ausgefüllt werden.
     
  2. Pflegehilfsmittel auswählen
    Damit Sie für die Pflege Ihrer Angehörigen zu Hause bestmöglich ausgestattet sind, wählen Sie aus dem Angebot an Pflegehilfsmitteln das Passende für sich aus. Bis zu einem Wert von 40 € können Sie die Utensilien frei zusammenstellen. Alles darüber müssen Sie selbst zahlen.
     
  3. Antrag und Auswahl an die Pflegekasse übermitteln
    Die Übermittlung des Antrages auf Kostenübernahme an die Pflegekasse kann ebenfalls sowohl analog als auch digital erfolgen. Das übernehmen wir vom Sanitätshaus Burg für Sie, sodass Sie sich um eine Sache weniger kümmern müssen.
     
  4. Kosten mit der Pflegekasse abrechnen
    Wird der Antrag bewilligt, müssen die Kosten für die Pflegehilfsmittel mit der Kasse abgerechnet werden. Dazu reichen Sie die Rechnungen gemeinsam mit der Bewilligung dort ein. Auf Wunsch können Sie die Abrechnung aber auch an uns abgeben.
     
  5. Lieferung oder Abholung
    Wurde Ihr Antrag von der Pflegekasse akzeptiert, wird Ihnen Ihre Pflegebox monatlich kostenfrei bereit- oder zugestellt. Dafür müssen Sie weder in Vorleistung gehen noch einen Eigenanteil begleichen.
     

Häufige Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel beantragen

Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Es gibt eine Vielzahl von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch, die in der Pflege von physisch oder geistig beeinträchtigten Personen zum Einsatz kommen. Hierzu gehören beispielsweise Einmalhandschuhe, Bettunterlagen und Desinfektionsmittel, aber auch Einwegschutzkleidung sowie Reinigungstücher.

Kann ich die Zusammenstellung meiner Pflegebox später ändern?

Ja, in der Regel können Sie die Zusammenstellung der Pflegebox zu jeder Zeit ändern und an eine andere Pflegesituation anpassen. Nehmen Sie dazu mit dem Sanitätshaus Kontakt auf und besprechen Sie Ihren Wunsch mit den zuständigen Fachkräften.

Pflegehilfsmittel beantragen: Wie viel Geld steht mir zur Verfügung?

Eine kostenfreie Pflegebox kann Hilfsmittel für den einmaligen Gebrauch im Pflegealltag im Wert von bis zu 40 € monatlich enthalten. Jede Summe darüber hinaus ist von der pflegebedürftigen bzw. der pflegenden Person selbst zu tragen.

Wer kann Pflegeboxen beantragen?

Monatliche Pflegeboxen mit Hilfsmitteln, die zum einmaligen Gebrauch bestimmt sind, können von bzw. für alle Personen mit einem Pflegegrad beantragt werden. Die einzige weitere Voraussetzung für das kostenlose Paket im Wert von bis zu 40 € ist, dass der Betroffene nicht stationär versorgt wird.